ONESTY Brokerpark

Erstinformationen

Ihr unabhängiger Versicherungsmakler

Erstinformation nach §11 Versicherungsvermittlungsverordnung – VersVermV

1. Firma und Anschrift:
Hauptverwaltung
Onesty Brokerpark GmbH
Lieberoser Str. 7
03046 Cottbus

Unselbstständige Niederlassung
Onesty Brokerpark GmbH
Täubchenweg 8
04317 Leipzig

2. Geschäftsführer:
Gerd Schröder,
Stefan Wilfried Granel

3. Status des Vermittlers nach der Gewerbeordnung, Meldung und Registrierung:
Die Onesty Brokerpark GmbH ist als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung tätig. Sie ist bei der zuständigen Behörde der Industrie- und Handelskammer in Cottbus gemeldet und im Vermittlerregister unter der Nummer D-HDQU-3MKWK-64 registriert.

4. Beratung und Vergütung:
Die Onesty Brokerpark GmbH bietet im Zuge der Vermittlung eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an und erhält für die erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Provision vom Produktanbieter. Diese Provision ist somit nicht separat von Ihnen an uns zu zahlen, sondern ist bereits in der Versicherungsprämie enthalten.
Weitere Vergütungen erhält Onesty Brokerpark GmbH im Zusammenhang mit der Vermittlung von Versicherungsprodukten nicht.

5. Bei Interesse können Sie die Angaben bei der Registerstelle überprüfen:
DIHK | Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin
Tel.: 0180 600 585 0 *

* 20 Cent/Min aus dem deutschen Festnetz, höchstens 60 Cent/Minute aus Mobilfunknetzen

www.vermittlerregister.info

6. Beteiligungen an Versicherungsunternehmen:
Die Onesty Brokerpark GmbH hält keine Beteiligungen an Stimmrechten oder dem Kapital von Versicherungsunternehmen. Es gibt keine Beteiligungen von Versicherungsunternehmen an den Stimmrechten oder dem Kapital der Onesty Brokerpark GmbH.

7. Schlichtungsstellen für außergerichtliche Streitbeilegung:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin

Ombudsmann private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin

8. Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung zum Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten:
Wir als Onesty Brokerpark GmbH arbeiten derzeit an der Entwicklung einer eigenständigen und die neuen gesetzlichen Anforderungen reflektierenden Nachhaltigkeitsstrategie. Im Rahmen der Auswahl von Versicherungsgesellschaften und Versicherungsprodukten berücksichtigen wir gemäß der gesetzlichen Anforderungen zunächst die von den Versicherern zur Verfügung gestellten Informationen. Über die jeweilige Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Versicherers informiert in erster Linie der Produktanbieter im Rahmen von dessen vorvertraglichen Informationen. Daneben werden Sie von uns – sofern gesetzlich erforderlich – informiert. Im Übrigen fehlen derzeit noch die Technischen Regulierungsstandards der Europäischen Aufsichtsbehörden sowie Informationen der Versicherungsgesellschaften, um detailliert prüfen zu können, welche nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bestehen und wie diese in die Beratung einbezogen werden können. Auf Grund der aktuell beschränkten Informationen der Versicherer werden diese Aspekte gegenwärtig nicht standardmäßig in der Beratung berücksichtigt. Wir beobachten die weitere Entwicklung und werden kurzfristig eine eigene, neuentwickelte Nachhaltigkeitsstrategie veröffentlichen, die insbesondere nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Beratung gemäß den geltenden Anforderungen berücksichtigt. Mit einem zukünftigen breiteren Marktangebot wird auch eine standardmäßige Berücksichtigung erfolgen.

9. Vergütungspolitik (Art. 5 TVO)
Unsere Vergütung für die Vermittlung von Versicherungen unterscheidet nicht danach, ob das empfohlene Versicherungsanlageprodukt Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt oder nicht. Auch ist die Vergütung bei nicht nachhaltigen Produkten nicht höher. Die Vergütungen unserer Mitarbeiter/-innen bzw. Untervermittler fallen ebenfalls nicht unterschiedlich hoch aus, je nachdem, ob das empfohlene Versicherungsanlageprodukt Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt oder nicht.

10. Vorvertragliche Informationen (§ 6 Abs. 2 TVO)
Da Nachhaltigkeitsrisiken von Versicherungsanlageprodukten bereits durch den jeweiligen Versicherer in dessen vorvertraglichen Informationen berücksichtigt und dargelegt werden, fokussiert sich unsere Beratung auf die Aufklärung gemäß der zur Verfügung gestellten Versicherungsinformationen. Unsere diesbezüglichen vorvertraglichen Informationen finden Sie auch im Wesentlichen in unserer Erstinformation, die wir unseren Neukunden vor Begründung eines Mandatsverhältnisses aushändigen.

(Stand: 03.2021)